Beamtenbund gegen Streikrecht für Lehrer

Der Deutsche Beamtenbund Hessen hat sich gegen ein vom Verwaltungsgericht Kassel zugebilligtes Streikrecht für Lehrer gewandt.

Die Grundprinzipien des deutschen Beamtenrechts schlössen dies aus, erklärte der Landesverband am Freitag in Frankfurt am Main. Streiks von Beamten seien rechtswidrig. Im Gegenzug hätten Beamte Anspruch auf angemessene Bezahlung, Fürsorge und nachhaltigen Schutz vor Entlassung.

Das Kasseler Gericht hatte entschieden, dass Beamte streiken dürften, sofern sie nicht hoheitlich tätig seien, etwa bei den Streitkräften, der Polizei oder der Staatsverwaltung. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.