Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Gebet in der Schule

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 28. September über das Recht auf muslimische Gebete in der Schule.

Es werde davon ausgegangen, dass an diesem Tag auch die Entscheidung falle, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag auf dapd-Anfrage. Sie bestätigte damit einen Bericht des «Tagesspiegels» (Dienstagausgabe).

Geklagt hatte ein Schüler eines Berliner Gymnasiums, dem das Mittagsgebet nach islamischem Brauch auf dem Schulgelände untersagt worden war. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah in dem Gebet eine Gefahr für den Schulfrieden. Es gab damit der Berufung der Schulbehörde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts statt, das dem Schüler ein Recht auf das Gebet zugesprochen hatte.