Diakonie hält Gesetz über freie Schulen für verfassungswidrig

Nach Ansicht der Diakonie Mitteldeutschland verstößt das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in Teilen gegen die Verfassung.

«Zum Nachteil von Kindern mit Behinderungen und zum Nachteil der Eltern hat die Landesregierung fragwürdige Haushaltsvorgaben und unausgereifte pädagogische Konzepte vermischt», sagte Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, am Freitag.
Das gehe aus einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Friedhelm Hufen hervor, das die Diakonie in Auftrag gegeben hatte.

Betroffen seien die Verfassungsgebote der Gleichbehandlung und der Schulvielfalt. Das Gesetz sei in Teilen nicht nur verfassungswidrig, sondern widerspreche auch den Absichten der UN-Behindertenkonvention, hieß es weiter. Darüber hinaus sieht die Diakonie die Existenz anerkannter Förderschulen gefährdet, da die Finanzierung von Schulen in Freier Trägerschaft zu deren Ungunsten neu geregelt worden sei. Schon die bisherige Höhe der Erstattungsansprüche sei «am äußersten Rand des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren».

Zwtl: Grüne prüfen Normenkontrollklage

In der Summe enthalte das Gesetz «mehrere verfassungsrechtlich bedenkliche bis unhaltbare Passagen, die erheblich negative Auswirkungen auf die Thüringer Schullandschaft haben». Vor diesem Hintergrund forderte die Diakonie Nachbesserungen. Denn bei den Förderschulen seien es vor allem Diakonie-Einrichtungen, die mangels erreichbarer staatlicher Schulen in weiten Teilen des Landes den staatlichen Schulauftrag erfüllten.

Bildungsstaatssekretär Roland Merten wies die Kritik zurück. Es bestehe kein Zweifel, dass das Gesetz verfassungskonform sei. Die auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sei gesichert. Das Gutachten soll nun geprüft werden.

Dagegen sehen sich die Grünen in ihren Bedenken gegen das Gesetz bestätigt. Die Fraktion prüfe derzeit eine Normenkontrolle, sagte Bildungsexpertin Astrid Rothe-Beinlich.