Eilantrag gegen Taschenrechner an Schulen abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Gera hat einen Eilantrag gegen die Einführung grafikfähiger Taschenrechner an Gymnasien abgelehnt.

Der Staat dürfe eigene Erziehungsziele verfolgen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Da die Geräte zudem «keinen wesentlichen neuen Bildungsinhalt» darstellten, bedürfe es auch keiner besonderen gesetzlichen Grundlage. Geklagt hatte der Vater von zwei an einem Greizer Gymnasium lernenden Kindern.

Nach Ansicht des Gerichts besteht auch kein Anspruch auf Übernahme der Kosten von etwa 120 Euro pro Gerät, da die Taschenrechner nicht von den gesetzlichen Vorgaben über die Lehrmittelfreiheit erfasst würden. Das Hauptverfahren soll bis Ende November abgeschlossen sein.