Eltern ohne Anspruch auf Wunschschule für Kinder

Sechs Kinder aus dem Hunsrück haben keinen Anspruch auf die Aufnahme an der von ihren Eltern bevorzugten Schule.

Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Eltern der Schüler hatten gegen eine entsprechende Entscheidung der Kooperativen Gesamtschule Kirchberg Widerspruch eingelegt. Dort sollten die Kinder zum neuen Schuljahr in die Orientierungsstufe gehen.

Den Angaben zufolge hatten sich auf die 150 freien Plätze 185 Kinder beworben. Darum hatte die Einrichtung einige Bewerber abgelehnt und an eine andere Schule in Simmern verwiesen. Laut Gericht ist diese Entscheidung richtig, da die festgelegte Anzahl von 25 Schülern pro Klasse nicht einfach überschritten werde darf und Eltern das auch nicht verlangen dürfen. Den betroffenen Eltern steht nun der Gang vor das Oberverwaltungsgericht offen.

(Aktenzeichen: 7L576/11.KO, Beschluss vom 18. Juli)