Eltern und Schüler kritisieren Schulkonsens

Die Landeselternkonferenz (LEK) hat die geplante Schulreform von Rot-Grün und CDU kritisiert.

Aus Sicht der LEK handelt es sich hier um einen Gesetzentwurf, der den Mut vermissen lässt, einen guten Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit des Schulsystems in NRW zu gehen, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes für eine Expertenanhörung am Dienstag im NRW-Landtag.

Unter anderem kritisieren die Eltern, dass die Anschlussmöglichkeiten der Schüler nach Beendigung der neuen Sekundarschule nicht gesichert seien. Längeres gemeinsames Lernen, eine Forderung der LEK, bleibt beliebig, heißt es weiter.

Die Landeselternkonferenz ist der Zusammenschluss der in Nordrhein-Westfalen zu Stadt-, Gemeinde- und Kreisschulpflegschaften zusammengefassten Elternvertretungen der Schulen.

Schüler wollen Schule für alle

Kritik am Schulfrieden kam auch von den Schülern. Eine inklusive Gesamtschule für alle verlangte die Landeschülervertretung. Bis zur Klasse 10 sollten alle Schüler gemeinsam lernen. Die Selektion der Schüler nach der Grundschule müsse abgeschafft werden.

Im Juli hatten sich die rot-grüne Minderheitsregierung und die oppositionelle CDU auf eine neue Sekundarschule verständigt, die ab 2012 das gegliederte Schulsystem ergänzen soll. In dieser Schulform gibt es gemeinsamen Unterricht für alle Schüler mindestens in den Klassen 5 und 6. Die Garantie der Hauptschule soll aus der Verfassung gestrichen werden. In der zweiten Oktoberhälfte ist die Schlussabstimmung über die Schulreform im Landtag geplant.

Lobende Worte fand der Landeselternrat der Gesamtschulen. Die neue Sekundarschule erhöhe die Chance auf einen begabungsgerechten Abschluss, teilte die Organisation mit. Zudem begrüßte der Rat die Senkung der Hürden zur Gründung von Gesamtschulen.

Der NRW-Städtetag bezeichnete den Konsens von Rot-Grün und CDU als historische Einigung. Auch andere Verbände begrüßten die Einigung, brachten aber Detailkritik und Änderungswünsche vor.

Die vorgesehene Entrümpelung der Landesverfassung von alten Begriffen und Garantien bekam grundsätzlich grünes Licht von Juristen. Gegen die Streichung der Begriffe ‘Hauptschule’, ‘Volksschule’ und ‘Berufsschule’ ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden, sagte der Konstanzer Rechtsprofessor Jörg Ennuschat. Zugleich wurden von Juristen Präzisierungen im Gesetzestext und bei der Verfassungsänderung angemahnt.