Gericht entscheidet über Kosten für Schulmittel

Das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) entscheidet am Dienstag (17. April, 10.00 Uhr) in einem Grundsatzurteil, ob das Land Schülern Übungshefte und andere Materialien bezahlen muss.

Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) klagt gegen eine Mutter, die Kopierkosten in Höhe von 35 Euro für ihre drei schulpflichtigen Kinder nicht zahlen will.

Das Verwaltungsgericht Dresden (VG) hatte im vergangenen Jahr bereits in erster Instanz entschieden, dass das Land Sachsen die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit beachten muss. Nicht nur Schulbücher müssten vom Land bezahlt werden, sondern auch die für den Unterricht erforderlichen Kopien, Übungshefte sowie Taschenrechner und Atlanten, entschied das VG.

Gegen die Entscheidung ist die Gemeinde Königswartha vor dem OVG in Berufung gegangen. Sollte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in seinem Grundsatzurteil bestätigen, kommen auf das Land, das die Bildungshoheit hat, zusätzliche Kosten von mehr als 40 Millionen Euro pro Jahr zu.