Hahn bezeichnet Islamunterricht in NRW als verfassungswidrig

Der hessische Justiz- und Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hält den Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig.

Bei der Einführung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts dürfe das Land nicht auf die Beteiligung der Religionsgemeinschaft verzichten, teilte der Minister am Donnerstag in Wiesbaden mit. Diese sei im Grundgesetz zwingend gefordert.

Diese Religionsgemeinschaft könne keinesfalls ein staatlich gebildetes Gremium sein, betonte Hahn. Der Staat darf nicht Lenker des Islam sein. Er halte die in NRW und Niedersachsen gewählte Beirats-Lösung für verfassungswidrig. Sondervorschriften sind nicht geeignet, um den tief greifenden Vorbehalten in Teilen der Bevölkerung entgegenzutreten, ergänzte der Minister.

Seine Bedenken habe er in einem Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) geäußert, teilte Hahn weiter mit. Darin habe er vor einem Sonderrecht für den Islam gewarnt. Der Minister verlangte, die Verantwortung der muslimischen Gemeinden einzufordern.

Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit

Die hessischen Grünen und Linken kritisierten Hahns Vorstoß scharf. Wenn der Minister in NRW Verfassungswidrigkeit entdecke, verstecke er den mangelnden politischen Willen, in Hessen zu fortschrittlichen Lösungen auch in der Frage des islamischen Religionsunterrichts zu kommen, betonte Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Linken.

Die Grünen bezeichneten die Einmischung Hahns als unglaublich. Mathias Wagner, parlamentarischer Geschäftsführer, sagte: Selbst in drei Jahren Regierungsbeteiligung keinen Islamunterricht in Hessen auf die Reihe bekommen, aber andere massiv kritisieren, das ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit.

Das nordrhein-westfälische Schulministerium wies Hahns Kritik zurück. Eine Verfassungswidrigkeit erkennen wir nicht, zumal das Gesetz bewusst zeitlich befristet ist, sagte Sprecherin Barbara Löcherbach. Mit der Beirats-Lösung folge das Land im Übrigen einer Empfehlung der Islamkonferenz unter der Leitung des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU).

Bis 30. März wird beraten

In Hessen wurde Anfang Februar die Grundlage für islamischen Religionsunterricht an Grundschulen gelegt. Eine Arbeitsgruppe mit acht muslimischen Verbänden hatte einvernehmlich die Bildungsstandards und den Kernstundenplan für den Unterricht in den Klassen 1 bis 4 erstellt.

Wann und wo ein solcher Unterricht eingeführt wird, ist aber noch offen. Das hängt den Angaben des Kultusministeriums zufolge von den Anträgen des muslimischen Verbands DITIB und der Ahmadiyya-Gemeinde ab. Ob sie die Voraussetzungen für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht erfüllen, prüft derzeit ein Gutachter. Bis 30. März wird das Kerncurriculum beraten.

Hahn kündigte unterdessen an, den islamischen Religionsunterricht zum Thema bei der Integrationsministerkonferenz am 21. und 22. März zu machen.