Minister weist auf Regeln für Ferienjobs hin

Ferienjobs für Schüler unterliegen strengen Schutzregeln.

Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) wies am Montag in Düsseldorf darauf hin, dass die in der kommenden Woche beginnenden Sommerferien «in erster Linie der Erholung dienen».

Schüler ab 13 Jahren dürfen demnach nur mit Zustimmung der Eltern zwei Stunden täglich leichte Arbeiten wie Botengänge ausführen.

Länger arbeiten dürfen Jugendliche den Angaben zufolge erst ab 15 Jahren. Dabei darf im Jahr an maximal 20 Tagen gejobbt werden, pro Woche höchstens an fünf Tagen. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; nächtliche Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind tabu.