Muslimischer Schüler will Recht auf Gebet in der Schule durchsetzen

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (30. November, 10.30 Uhr) in Leipzig die Klage eines muslimischen Gymnasiasten aus Berlin, der außerhalb des Unterrichts einmal täglich an der Schule beten will.

Die Schulleiterin hatte ihm dies untersagt. Während das Verwaltungsgericht dem Schüler mit Hinweis auf die verfassungsrechtliche gewährte Religionsausübung recht gab, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Schülers ab.

Nach Überzeugung der Oberverwaltungsrichter ist zwar die Gebetsverrichtung vom Schutzbereich der Religionsfreiheit erfasst. Dieses Grundrecht sei jedoch eingeschränkt, weil an dem Gymnasium, das der Kläger besucht, eine Vielzahl von Religionen und Glaubensrichtungen vertreten sei. Wegen der religiösen Uneinheitlichkeit an der Schule wäre der Schulfrieden gefährdet, wenn die Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände zugelassen würde.

Das Bundesverwaltungsgericht wird womöglich noch am Mittwoch eine Entscheidung in dem Fall treffen.