Opposition verlangt Aufklärung zu Schnüffelsoftware an Schulen

Der geplante Einsatz eines Programms zur Suche nach Raubkopien auf Schulcomputern stößt bei der Opposition auf Kritik.

SPD und Grüne im bayerischen Landtag melden datenschutzrechtliche Bedenken an und fordern von der Staatsregierung Aufklärung. Das Kultusministerium verteidigte am Donnerstag in München die Pläne und stellte klar, es werde keine Software in Schulen eingesetzt, die den Datenschutz unterläuft oder technisch nicht sicher wäre.

Mit der Software wollen die Verlage ab Frühjahr 2012 Schulcomputer nach digitalen Raubkopien von Unterrichtsmaterial durchforsten lassen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Schulbuchverlagen soll jährlich ein Prozent der Schulen damit überprüft werden.

SPD-Datenschutzexperte Florian Ritter betonte am Donnerstag, er halte die Pläne für höchst bedenklich. In einem Dringlichkeitsantrag verlangt er Auskunft unter anderem dazu, wer die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software prüft und ob das bayerische Gesetz den Kontrolle der Schulrechner zulässt oder gar eine Gesetzesänderung geplant ist.

Die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Susanna Tausendfreund, sprach von einem unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre der Lehrer. Diese Kontrollsoftware ist grundsätzlich abzulehnen, sagte sie. Es dürfe keine staatlich bewilligte Infiltration von Schulrechnern geben. Die Schulen seien nicht Handlanger der Schulbuchverlage. Das Thema müsse in den Landtag.

Das Kultusministerium kündigte an, den Landesdatenschutzbeauftragten zur Prüfung einzuschalten, sobald eine Software vorliege. Die Kultusminister der Länder hätten nicht einer automatischen und bedingungslosen Verwendung einer Software zugestimmt. Man wolle ausschließlich feststellen, ob auf den Rechnern urheberrechtlich geschützte Daten digitalisiert gespeichert seien. Darüber hinaus gehende Daten würden nicht übermittelt; auch nicht etwa Namen von Lehrern, die solche Daten eingestellt hätten. Von einem Schultrojaner könne nicht die Rede sein. Die Länder haben sich jedoch verpflichtet, bei Verstößen disziplinarisch gegen Schulleitung und Lehrer vorzugehen.