Schüler dürfen in Ferien nur eingeschränkt arbeiten

Dresden (dapd-lsc). Bei Ferienjobs für Schüler müssen strenge gesetzliche Regeln beachtet werden.

Grundsätzlich dürfen Jugendliche keine schweren oder gefährlichen Arbeiten erledigen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen (DGB) am Mittwoch in Dresden anlässlich der in dieser Woche begonnen Sommerferien mitteilte. 13- und 14-Jährige dürften nur mit Zustimmung ihrer Eltern täglich bis zu zwei Stunden leichte Arbeiten wie etwa Zeitungen austragen erledigen.

Schulpflichtige 15- bis 17-Jährige dürfen laut DGB höchstens acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ferienjobs seien in dieser Altersgruppe nur vier Wochen pro Jahr erlaubt.