Verbeamtete Lehrer dürfen streiken

Verbeamtete Lehrer dürfen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zufolge streiken.

Das Streikrecht könne Beamten zustehen, wenn sie nicht hoheitlich tätig seien, etwa bei den Streitkräften, der Polizei oder der Staatsverwaltung, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es folgte damit nach eigenen Angaben der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.

Geklagt hatte eine Lehrerin aus dem Landkreis Kassel, die im November 2009 an einem Streik der Bildungsgewerkschaft GWE teilgenommen hatte. Dafür war sie mit ein einer schriftlichen Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden.