Vergabe von Plätzen an Oberschulen ist rechtmäßig

Das Verfahren für die Vergabe von Oberschulplätzen nach dem neuen Berliner Schulgesetz ist rechtmäßig.

Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Mehrere Schüler hatten gegen das Auswahlverfahren geklagt.Zum Schuljahr 2011/2012 wurde das Berliner Schulgesetz geändert. Gibt es an Gymnasien oder Sekundarschulen nun mehr Bewerber als Plätze, werden 30 Prozent der Schulplätze per Los vergeben. Mindestens 60 Prozent der Schulplätze werden nach bestimmten Kriterien – meist Notenschnitt – vergeben, 10 Prozent gehen an besondere Härtefälle.

(Az.: VG 14 L 157.11 (u.a.))