VGH vertagt Urteil über “Bild”-Klage gegen Kultusministerium

Die Verhandlung über eine Klage der Bild-Zeitung gegen das hessische Kultusministerium ist am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel vertagt worden.

Ein Journalist des Blatts sowie der Axel-Springer-Verlag wollen das Ministerium in Wiesbaden zwingen, den Namen des Bediensteten zu nennen, der fehlerhafte Mathematikaufgaben beim hessischen Zentralabitur 2009 an die Schulen weitergeleitet hat.

Der Senat entschied jedoch, dass vor einem Urteil geklärt werden müsse, welche Funktion und welche Befugnisse der Mitarbeiter hatte und in welchem Verhältnis er zu Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) stand. Dafür soll sein Vorgesetzter als Zeuge vernommen werden. Einen Termin für die Fortsetzung des Verfahrens gibt es aber noch nicht.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden der Klage im Mai 2011 unter Verweis auf die Pressefreiheit stattgegeben. Dagegen ging das Land in Berufung. Rechtsanwalt Gernot Lehr, der als Rechtsbeistand von Bundespräsident Christian Wulff (CDU) bekannt geworden ist und in diesem Verfahren das hessische Kultusministerium vertritt, betonte vor dem VGH die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Bediensteten: Ein Amtsträger ist auch in seiner Funktion Grundrechtsträger. Es handele sich um einen untergeordneten Mitarbeiter ohne jede persönliche, familiäre oder parteipolitische Verbindung zu Ministerin Henzler. Es bestehe daher nicht das notwendige öffentliche Interesse, seinen Namen zu offenbaren – zumal er nicht mehr getan habe, als die Abituraufgaben per Mail zu verschicken.

Gestrüpp aus Kommissionen und Fachleuten

Der Senat deutete an, dass er das ähnlich sehen könnte. An der Erstellung der Aufgaben sei offenbar ein Gestrüpp aus Kommissionen und Fachleuten beteiligt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Hajo Höllein und fragte: Welche Letztverantwortung kann dann der Letztunterzeichner noch gehabt haben?

Bild-Anwalt Christoph Partsch dagegen bezweifelte, dass die in Frage stehende Person kein höherrangiger Beamter war. Und wenn es der Hausmeister war, stimmt etwas in der Behörde nicht, sagte Partsch. Nicht um die Bloßstellung des letztverantwortlichen Bediensteten gehe es der Bild-Zeitung, beteuerte er, sondern um ein Hinterfragen der Organisation im Ministerium.

Bei den Mathematik-Aufgaben für das hessische Zentral-Abitur hatte es 2009 gleich drei Fehler gegeben. Unter anderem war an einer Stelle ein Plus- durch ein Minuszeichen ersetzt worden. Die Pannen, die die Aufgaben unlösbar machten, waren erst am Morgen des Prüfungstags bemerkt worden. Etliche Schüler erfuhren davon erst während der Klausur. Das Land bot ihnen daraufhin an, die Prüfung zu wiederholen.