Alte Regelung zur Bafög-Rückzahlung teilweise verfassungswidrig

Einige frühere Studenten können auf einen nachträglichen Teilerlass bei der Bafög-Rückzahlung hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine alte Regelung teilweise für verfassungswidrig. Ein ehemaliger Medizinstudent aus den neuen Bundesländern hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Er hatte in den 90er Jahren Bafög bekommen und sein Studium bereits nach sechs Jahren und einem Monat beendet. In den alten Ländern hätte das für einen «großen Teilerlass» bei der Bafög-Rückzahlung gereicht, in den neuen Ländern jedoch nicht. Dies sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat nun bis zum Jahresende Zeit, für alle betroffenen Studenten eine Neuregelung vorzulegen.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2035/07)