BAföG unterstützt seit 40 Jahren Studenten

In vierzig Jahren ist der Begriff BAföG in den gängigen Sprachgebrauch übergegangen.

BAföG, die Abkürzung des Zungenbrechers «Bundesausbildungsförderungsgesetz» greift seit 40 Jahren jungen Menschen bei der Studienfinanzierung unter die Arme.
Am 26. August 1971 wurde die ursprüngliche Gesetzesfassung vom Bundestag beschlossen. Der Präsident des deutschen Studentenwerks (DSW), Rolf Dobischat, bezeichnet das BAföG als «ein Herzstück unseres Sozialstaates».

In den vergangenen vierzig Jahren haben nach Angaben des deutschen Studentenwerkes vier Millionen Menschen mithilfe von BAföG studiert. Dabei waren sich 81 Prozent der Geförderten darüber einig, dass für sie ein Studium ohne BAföG nicht möglich gewesen wäre. Die Mehrzahl der Anträge stellen Studenten, doch auch für Schüler gibt es BAföG. «Die meisten beantragen BAföG jedes Jahr wieder, viele haben auch schon als Schüler Förderung erhalten», sagte Christian Gröger, Leiter des Amts für Ausbildungsförderung am Studentenwerk Berlin, der Nachrichtenagentur dapd.

Ausbildung für alle

Vorläufer des BAföGs war das sogenannte Honnefer Modell, das bereits 1957 als Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in Bad Honnef verabschiedet worden war. Danach wurden besonders erfolgreiche junge Menschen bei einem Studium an einer Hochschule mit öffentlichen Geldern unterstützt. Erst die große Koalition unter Willy Brandt (SPD) und Kurt Georg Kiesinger (CDU) brachte 1969 eine Änderung des Grundgesetzes durch, wonach die Ausbildungsbeihilfe zukünftig vom Bund übernommen werden durfte.

Am 1. September 1971 trat das bundesweite BAföG-Gesetz in Kraft.
Einen Monat später wurde das erste Fördergeld an Studenten ausbezahlt. War die Förderung zu Beginn nicht mit einer Rückzahlung verbunden, wurde 1974 trotz heftiger Proteste ein Darlehensanteil eingeführt. Die Bildungsministerin Dorothee Wilms (CDU) stellte BAföG unter der Regierung Helmut Kohl (CDU) 1982 sogar zum Volldarlehen um. Die Förderquote brach dramatisch ein und stieg erst wieder mit der Änderung des nachfolgenden Bildungsministers Jürgen Möllemann (FDP). Dieser erreichte, dass BAföG zur einen Hälfte als zinsloses Darlehen und der zweite Teil als Zuschuss bezahlt wurde.

Im vergangenen Jahr wurde die 23. Änderung des BAföG-Gesetzes verabschiedet. Zum derzeitigen Stand ist die Obergrenze für das zurückzuzahlende zinslose Darlehen auf 10.000 Euro festgelegt. Auch das Kindergeld wird nicht mehr als Einkommen auf das BAföG angerechnet. Zudem wurden zuletzt die Bedarfssätze um zwei Prozent und die Freibeträge um drei Prozent erhöht.