Diplomstudium nach Bachelor ist gebührenpflichtig

Trier (dpa) – Wer nach einem Bachelor-Abschluss ein Diplom-Studium beginnt, muss Studiengebühren bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier laut einer entschieden.

Der Grund: Es handele sich um ein «gebührenpflichtiges Zweitstudium» und kein kostenfreies Fortsetzungsstudium. Geklagt hatte eine Studentin gegen die Universität Trier, weil sie im Diplomstudiengang Psychologie 650 Euro pro Semester zahlen musste. Sie war der Ansicht, dass sie nur ihr Studium fortsetze, das sie in Luxemburg mit einem Bachelor abgeschlossen hatte.

Dem widersprachen die Richter (Az.: 5 K 849/08.TR). Das Diplomstudium sei keine Fortsetzung des Bachelorstudiengangs, weil es sich bei Bachelor/Master und Diplom/Magister um zwei grundsätzlich verschiedene Systeme handele. Zudem sehe der rheinland-pfälzische Gesetzgeber vor, «nur ein zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führendes Studium gebührenfrei zu finanzieren». Einzige Ausnahme sei ein aufeinander aufbauendes Bachelor-/Masterstudium.

Mit dem «Bachelor en Psychologie» habe die Klägerin einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben. Das Diplomstudium sei daher ein zweites Studium, für das Studiengebühren zu zahlen seien. Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der an der Uni vergeben wird. Die Regelstudienzeit für einen Bachelor beträgt sechs Semester.