Ex-EBS-Präsident erhebt Vorwürfe gegen Hochschule

Der ehemalige Präsident der privaten European Business School (EBS), Christopher Jahns, hat im Prozess gegen seine früheren Arbeitgeber schwere Vorwürfe erhoben.

Die im April erfolgte Kündigung sei haltlos, da Jahns nachweislich das Opfer einer «internen Intrige» von Professorenkollegen geworden sei, sagte sein Anwalt zum Auftakt der Verhandlung vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht am Mittwoch. Daher forderte er eine Rehabilitierung Jahns als Hochschullehrer und die Zahlung der ihm seit seiner Kündigung entgangenen Gehälter in Höhe von rund 30.000 Euro.

Der Prozess wurde von der Richterin wegen «erheblichen Klärungsbedarfs von Beweismitteln» auf den 10. November vertagt.

Die EBS hatte Jahns im April wegen des Verdachts der Untreue gekündigt. Ihm wird vorgeworfen, 180.000 Euro von der Privatschule ohne Gegenleistung an seine eigenen Beratungsfirmen transferiert zu haben. Dabei habe es zum Kündigungszeitpunkt trotz mehrerer Untersuchungen und Aufforderungen keinerlei Leistungsnachweise für die Geldtransfers gegeben, begründete der Anwalt der Hochschule.
Auch die Professoren des betroffenen Instituts an der EBS und die Angestellten der Beratungsfirma hätten von nichts gewusst.

Zudem habe Jahns «in erheblichen Umfang» unrechtmäßig Fahrdienste eines EBS-Chauffeurs für private Zwecke in Anspruch genommen, die die Kündigung ebenfalls rechtfertigten, sagte der EBS-Anwalt.

Zwtl.: Jahns spricht von «Lügengeschichten»

Jahns und seine Anwälte wiesen die Vorwürfe zurück. Es gebe «einen Meter dicke Akten» und sieben Zeugen, die die Rechtmäßigkeit der Zahlungen belegen könnten. Vielmehr handele es sich bei dem Sachverhalt nachweisbar um eine «gezielte Diffamierung» Jahns, die von Professorenkollegen aufgrund «eines Hasses auf Jahns und eigener Machtinteressen» betrieben worden sei, sagte der Anwalt. Dabei seien interne Unterlagen an die Presse getragen worden, um eine Kampagne zu inszenieren.

Jahns selbst sagte aus, dass «diese Lügengeschichten» ihn wirtschaftlich und sozial ruiniert hätten. Wenn er nun aufgrund der Kündigung auch noch für immer seine Tätigkeit als Hochschullehrer aufgeben müsse, wisse er nicht, was er machen solle.