Gebühren für Zusatzstudiengänge

Justus Geschonneck staunte nicht schlecht, als er dieser Tage Post von der Universität Trier erhielt: Ab dem kommenden Sommersemester müsse er für seine Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache pro Semester eine Gebühr von 650 Euro entrichten, teilte man ihm mit.

Wie Geschonneck ergeht es nun Hunderten Hochschülern in Trier. Auf dem Campus herrscht helle Aufregung.

Überdies sorgt der Vorgang auch für Irritationen zwischen der Spitze der Trierer Universität und dem Mainzer Bildungsministerium. Denn während die Hochschulleitung als Grund für die Gebührenerhebung eine Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes anführt, die kürzlich in Kraft trat, hält das Ministerium dagegen: Die Gebührenpflicht sei mitnichten neu, sondern habe bereits seit geraumer Zeit Bestand. Allerdings habe die Universität diese Regelung in der Vergangenheit irrtümlicherweise nicht angewandt, was die zuständige Abteilung der Hochschule gegenüber dem Ministerium auch eingeräumt habe, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf dapd-Anfrage.

Triers Universitätspräsident Michael Jäckel hält derweil an seinem Standpunkt fest: Bereits im Oktober habe er darauf hingewiesen, dass im Zuge der von Rot-Grün beschlossenen Abschaffung der Studiengebühren für Langzeitstudenten eine neue Gebührenpflicht drohe – eben jene für Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge. Nun sei das Gesetz in Kraft, weshalb in Trier 1.065 Studenten zur Kasse gebeten werden müssten, verteidigt sich der Universitätspräsident.

Justus Geschonneck und mit ihm Hunderte seiner Trierer Kommilitonen absolvieren, der im Hauptfach Politik und Sinologie studiert und Deutsch als Fremdsprache bislang als Zusatzqualifikation belegt hat, muss sich nun überlegen, ob er sich das noch leisten kann und will. Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Bestrafung dafür, dass man sich noch zusätzlich qualifiziert, kritisiert der 24-Jährige.

Ministerium: Uni kann Gebühr auch erlassen

Während Jäckel Verständnis dafür zeigt, wenn die Studenten nun nicht mehr bereit sein sollten, solche Angebote anzunehmen, empfiehlt das Mainzer Bildungsministerium der Uni eine einfache Lösung: Das Gesetz räume den Hochschulen die Möglichkeit ein, aus übergeordneten Gründen, wie zum Beispiel einem besonderen öffentlichen Interesse, die Gebühr auch ermäßigt oder gar ganz zu erlassen. Auch diese Regelung sei im Übrigen nicht neu, betonte die Ministeriumssprecherin.

An der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, der größten Hochschule des Landes, scheint man sie auch zu kennen. Dort sind Zusatzstudiengänge bislang gebührenfrei – und sollen es auch bleiben, wie in der Verwaltung versichert wird. Beim Fach Deutsch als Fremdsprache stellt sich das Problem in Mainz zudem ohnehin nicht, da diese ehemalige Zusatzqualifikation hier schon vor vielen Jahren in einen regulären Masterstudiengang überführt wurde und somit ohnehin gebührenfrei ist.