Klage gegen Studiengebühren gescheitert

Leipzig (dpa) – Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (29. April) entschieden.

Es damit wies eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten (Az.: BVwerG 6 C 16.08 – Urteil vom 29. April). Das nordrhein-westfälische Landesgesetz zu den Studiengebühren verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlich bedeutsamen UN-Solidarpakt, urteilten die obersten deutschen Verwaltungsrichter.

Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.

Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Auch der nordrhein-westfälische Gesetzgeber habe einkalkuliert, «dass allgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung» etwa bei Abiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichten entfalten können.

Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei «noch» akzeptabel.

Der Studenten hatten auch Hoffnungen in den UN-Solidarpakt gesetzt, dem Deutschland vor Jahrzehnten beigetreten ist. Darin sei geregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung eines Studienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, hatte der Kläger-Anwalt Wilhelm Achelpöhler in der Verhandlung erklärt. «Da steht eben nicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung.» Laut Bundesverwaltungsgericht gibt es bei der Auslegung der Bestimmungen aber «beträchtliche Spielräume».

«Das ist bedauerlich. Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht», sagte der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses der Uni Paderborn nach der Urteilsverkündung. Anwalt Achelpöhler hatte angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen zu wollen. Zwar müsse erst das Urteil geprüft werden. Aber: «Grundsätzlich wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen.»

Studiengebühren im Bundesländer-Vergleich:

In den meisten unionsgeführten Bundesländern im Westen Deutschlands werden für das Erststudium Gebühren erhoben. In den neuen Ländern gibt es solche Gebühren nicht. Allerdings müssen Langzeitstudenten in Thüringen und Sachsen-Anhalt – wie in vielen Westländern auch – 500 Euro je Semester zahlen. Ausnahmeregelungen gibt es zum Beispiel für Schwerbehinderte.

NIEDERSACHSEN entschied als erstes Bundesland am 9. Dezember 2005, Semesterbeiträge einzuführen. Studienanfänger müssen seit dem Wintersemester 2006/07 pro Halbjahr 500 Euro zahlen. Seit Frühjahr 2007 werden sämtliche Studenten zur Kasse gebeten.

In BADEN-WÜRTTEMBERG müssen Studenten seit dem Sommersemester 2007 500 Euro bezahlen. Der Landtag hatte die Einführung von allgemeinen Studiengebühren Ende 2005 beschlossen.

In HESSEN führte die CDU 2007 Studiengebühren von mindestens 500 Euro je Semester ein. SPD, Grüne und Linke schafften diese im Juni 2008 jedoch wieder ab. Die seit Februar 2009 amtierende schwarz-gelbe Landesregierung plant vorerst keine Änderungen.

In NORDRHEIN-WESTFALEN werden an vielen Hochschulen Gebühren bis zu 500 Euro erhoben. Der Landtag hatte deren Einführung im März 2006 erlaubt. Ob und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden, ist Sache der Hochschulen.

In BAYERN gibt es seit dem Sommersemester 2007 Studiengebühren. Die Hochschulen entscheiden dabei im Rahmen von 100 bis 500 Euro selbst, wie viel sie erheben. Der Landtag hatte im Mai 2006 grünes Licht gegeben.

In HAMBURG einigten sich CDU und Grüne auf die Abschaffung der Studiengebühren in ihrer bisherigen Form (500 Euro pro Semester). Seit dem Wintersemester 2008/2009 müssen Studenten 375 Euro bezahlen – aber erst, wenn sie nach dem Studium arbeiten und mindestens 30 000 Euro im Jahr verdienen.

Im SAARLAND müssen die Studenten seit dem Wintersemester 2007 im ersten und zweiten Semester je 300 Euro bezahlen. Danach werden 500 Euro fällig.