Unis können auch von Hochbegabten Studiengebühr fordern

Mannheim (dpa) – Auch von Hochbegabten können Studiengebühren verlangt werden. Dieses Recht räumt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Universitäten im Südwesten in seinem jüngsten Urteil zu den umstrittenen Gebühren ein.

Mit der Entscheidung stärken die Mannheimer Richter erneut die Freiheit der Hochschulen. Sie könnten grundsätzlich frei entscheiden, ob sie eine Befreiung von den Gebühren gewähren wollten, heißt es in dem Urteil. Im «Wettbewerb um die klügsten Köpfe» seien die Hochschulen nicht verpflichtet, Hochbegabte zu bevorzugen und damit ihre Einnahmen zu schmälern. Damit war eine Berufungsklage der Universität Freiburg im Streit mit einem Jurastudenten erfolgreich (Az.: 2 S 1229/08).

Der VGH hatte Mitte Februar in Musterverfahren die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro zugelassen. Laut Urteil ist die Studiengebühr verfassungsgemäß und sozialverträglich. Damit waren vier Klagen gegen die Universität Karlsruhe und die Pädagogische Hochschule in Freiburg erneut erfolglos. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließen die VGH-Richter aber eine Revision gegen ihre Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Dort liegt aber noch nichts vor, sagte eine Sprecherin am 25. März auf Anfrage.