Verwaltungsgebühren für Studenten sind rechtens

Weimar (dpa) – Der Verwaltungskostenbeitrag für Studenten an den Thüringer Hochschulen ist rechtmäßig. Das Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar wies am Donnerstag (3. September) die Klage eines Studenten aus Ilmenau ab.

Der Student hatte argumentiert, die 50 Euro pro Semester würden nicht – wie bei Gebühren und Beiträgen vorgeschrieben – zweckmäßig eingesetzt, sondern «versickerten» in allgemeinen Haushaltstöpfen des Landes und der Hochschulen. Das Gericht widersprach dem. Im Hochschulgesetz seien die Zwecke der Verwendung aufgeführt. Zudem sei es laut Haushaltsordnung rechtens, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen dürften.