Zum Forschen ins Ausland: Vorab Rentenanspruch klären

Bonn (dpa/tmn) – Für Wissenschaftler sind Auslandsstationen Pflicht, wenn sie Karriere machen wollen. Dabei müssen sie aber aufpassen, dass sie ihre Rentenansprüche nicht verlieren.

Darauf weist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Bonn in einer Broschüre zum Thema hin. So könnten deutsche Forscher ihre Altersvorsorge bei einem Umzug ins Ausland nicht ohne weiteres mitnehmen. Schlimmstenfalls könnten bereits erworbene Ansprüche sogar verfallen.

Im Gegensatz zu Mitarbeitern, die von einer hierzulande ansässigen Firma ins Ausland entsendet werden und weiter in der deutschen Rentenversicherung bleiben, müssten Forscher sich meist selbst um ihre Altersvorsorge im jeweiligen Land kümmern, wenn sie einen Forschungs- oder Lehrauftrag an einer ausländischen Hochschule annehmen.

Das Problem dabei sei, dass die Sozialsysteme in jedem Land anders seien – einige setzten ganz auf die staatliche Vorsorge, andere fast nur auf private Zusatzverträge, erläutert die Mathematikerin Dagmar Meyer in der HRK-Broschüre. Oft seien Verträge zur Altersvorsorge aus einem Land bei einem Umzug in ein anderes nicht übertragbar – sie müssten daher häufig ruhen, wenn Wissenschaftler für eine neue Forschungsstation das Land wechseln.