1000 Euro Gehalt für Anwalt: Stellenangebot ist sittenwidrig

Herne (dpa/tmn) – Anwälte müssen sich beim Berufseinstieg nicht unter Wert verkaufen, wenn sie sich um eine Anstellung in einer Kanzlei bemühen. So ist etwa ein Stellenangebot mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1000 Euro sittenwidrig.

Das ergibt sich aus einem Beschluss des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen in Hamm (Az.: 2 ZU 7/07), auf das der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» hinweist. In dem Fall hatte eine Kanzlei eine auf 24 Monate befristete Traineestelle mit einem Jahresbruttogehalt von 12 000 Euro ausgeschrieben. Das Gericht sah diese Vergütung jedoch im Sinne der berufsrechtlichen Vorschriften für unangemessen an. Die Richter beriefen sich dabei auf eine Studie, wonach Anwälte beim Berufseinstieg im Schnitt 2 300 Euro brutto pro Monat erhalten.