Änderungen für ältere Arbeitslose

Wuppertal/Berlin (dpa/tmn) – Ältere Arbeitslose sollen nach dem Willen der Bundesregierung 2008 bessergestellt werden. Sie bekommen unter bestimmten Voraussetzungen künftig länger Arbeitslosengeld (ALG).

Zudem werden künftig Arbeitslose ab 58 Jahren nicht mehr automatisch in die Rente geschickt. Aber: Beide Änderungen sollen erst rückwirkend Ende Februar beschlossen werden. Bis dahin müssen die Betroffenen aufpassen, damit sie sich ihre Ansprüche sichern.

«Da die Koalition sich nicht auf ein Eilverfahren einigen konnte, wird das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich erst Ende Februar 2008 abgeschlossen werden», sagt Barbara Braun, Sprecherin von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Das betrifft sowohl die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes als auch die sogenannte 58er-Regelung.

Diese Regelung besagt, dass Arbeitslose zwischen 58 und 64 bis zum regulären Eintrittsalter ALG II beziehen dürfen. Sie läuft zwar 2007 aus, soll aber durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Dessen Entwurf erlaubt, bis zum 63. Lebensjahr ALG II zu beziehen. Doch Harald Thomé von der Arbeitsloseninitiative Tacheles in Wuppertal befürchtet, dass etliche Arbeitslose im neuen Jahr Post von ihrer Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune (Arge) bekommen. «Die Menschen können ab Januar dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.»

Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende würde vom Ministerium empfohlen, bis zur Verkündung des neuen Gesetzes darauf zu verzichten, Betroffene auf eine Altersrente mit Abschlägen zu verweisen, sagt Barbara Braun. Das Ministerium könne die örtlichen Behörden jedoch nicht direkt anweisen. «Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige Argen jetzt aktiv werden», sagt Thomé. Er rät, gegen diese Aufforderung Widerspruch einzulegen.

Es sei sogar möglich, dass die Betroffenen von der Arbeitsagentur einfach beim Rentenversicherungsträger angemeldet werden. Auch dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. «Ein solcher Widerspruch hätte wahrscheinlich aufschiebende Wirkung», sagt Hinrich Garms von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) in Frankfurt/Main.

Ähnliche Probleme könnten ALG-Empfänger bekommen. Deshalb raten Arbeitsloseninitiativen, zwischenzeitig ALG II zu beantragen. Auch wenn man diesen Antrag nur für den Übergangszeitraum stellt, wird die Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation fällig, so Braun: «Leistungen nach dem SGB II erhält, wer hilfebedürftig ist.» Und das sei nur, «wer seinen Lebensunterhalt weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen bestreiten kann.» Thomé rät, sich auf eine Ausnahmeregelung des Sozialgesetzbuches zu berufen. Demnach muss man sein Vermögen nicht antasten, wenn dies eine besondere Härte wäre.

Die Bundesagentur für Arbeit soll selbstständig die Berechtigten der neuen Regelung herausfinden. Garms rät aber, auf jeden Fall zum Amt zu gehen: «Man sollte einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und sich arbeitssuchend melden.»

INFO-KASTEN: Verlängerte Bezugsdauer ist an Bedingungen geknüpft

Die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG) ist an Bedingungen geknüpft: Über 50-Jährige sollen für 15 Monate ALG I bekommen, wenn sie mindestens 30 Monate lang in den vorangegangenen fünf Jahren eingezahlt haben. Arbeitslose über 55 erhalten für 18 Monate ALG, wenn sie mindestens 36 Monate eingezahlt haben. Wer über 58 ist, bekommt sogar volle zwei Jahre Unterstützung, wenn er in den fünf Jahren zuvor mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.