Erfurt (dpa) – Nicht gegen das Diskriminierungsverbot: Tarifliche Altersgrenzen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig.
Eine Regelung, nach der Arbeitnehmer mit Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze ausscheiden, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (7 AZR 116/07). Die Ungleichbehandlung sei durch «ein legitimes Ziel aus der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik» gerechtfertigt, heißt es in der Entscheidung des Siebten Senats.
Die in einer tariflichen Altersgrenze liegende Befristung des Arbeitsverhältnisses sei zulässig, «wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Beschäftigung eine gesetzliche Altersrente erwerben kann». Bei dem verhandelten Fall aus Bayern ging es um eine Tarifregelung, die vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 getroffen worden war.