Frankfurt/Main (dpa) – Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse können nicht wegen kleinerer Verstöße während der Freizeitphase fristlos oder ordentlich gekündigt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt.
Damit gaben die Richter der Klage einer Personalreferentin gegen ein Autohaus statt und erklärten zwei Kündigungen für gegenstandslos(Az.: 1 Ca 5225/07). Rund ein Jahr vor ihrem geplanten Ausscheiden aus der Firma war der bereits in der Freizeitphase befindlichen Frau gekündigt worden. Die Firma berief sich dabei auf Informationen, wonach die Personalreferentin noch vertrauliche Dokumente der Firma in ihrem Besitz habe und deshalb das Vertrauensverhältnis zerstört sei.
Laut Urteil reicht ein solcher Umstand jedoch nicht aus, um ein faktisch bereits nicht mehr existierendes Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Der Firma habe es ohne weiteres zugemutet werden können, an dem Arbeitsverhältnis noch ein Jahr festzuhalten. Darüber hinaus habe die Arbeitnehmerin 20 Jahre lang unbeanstandet dort gearbeitet.