Freiburg/Karlsruhe (dpa/tmn) – Auf der Suche nach Fachkräften sprechen Unternehmen oft auch Mitarbeiter der Konkurrenz an – längere telefonische Abwerbergespräche im Büro sind dabei aber verboten. Das berichtet das «personalmagazin».
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: I ZR 183/04) dürfen Telefonate mit Headhuntern anderer Firmen nicht länger als wenige Minuten dauern. Auch verbiete es das Wettbewerbsrecht, wenn beim ersten Kontakt am Telefon bereits gezielt nach Referenzen wie dem Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten gefragt wird.
Zwar könne der Arbeitnehmer für seine Angestellten keine generelle Kontaktsperre zu Personalberatern anderer Firmen verhängen. Er dürfe aber untersagen, dass Angestellte privaten Dingen wie telefonischen Bewerbungsgesprächen während der Arbeitszeit nachgehen, heißt es. Zudem könne der Chef gerichtlich gegen andere Unternehmen vorgehen, wenn sie seinen Angestellten am Telefon ohne Umschweife eine neue Stelle anbieten.