Arbeitnehmer muss Mobbing belegen können

Berlin (dpa/tmn) – Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz gemobbt fühlt und eine Schmerzensgeldklage anstrengt, trägt die Beweislast. So hat das Landesarbeitsgericht Mainz (Az.: 9 Sa 935/06) geurteilt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

Demnach müsse er überzeugend darlegen, dass die Schikanen das hinzunehmende Maß überschritten hätten. Ein Arbeitnehmer hatte auf Schmerzensgeld geklagt, weil er aufgrund von Mobbing erkrankt sei. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Gericht argumentierte, der Kläger habe nicht nachweisen können, dass Demütigungen, Diskriminierungen oder andere Schikanen systematisch stattgefunden hätten. Außerdem müsse Mobbing klar abzugrenzen sein gegen das in einem Betrieb übliche, rechtlich erlaubte und deshalb hinzunehmende Verhalten. Dies überzeugend darzulegen, sei Aufgabe des «Gemobbten».

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