Erfurt (dpa) – Ein Unternehmen darf nach einer Betriebsübernahme mit den Angestellten neue Einzelverträge aushandeln. Die Mitarbeiter haben kein Anrecht darauf, zu den alten Konditionen weiter beschäftigt zu werden, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (5 AZR 1007/06).
Damit wies es die Klage einer Verkäuferin ab, die auf Fortzahlung ihrer alten Bezüge bestanden hatte. Ihr alter Arbeitgeber, eine nicht tariflich gebundene Berliner Handelsgesellschaft, hatte der Frau ein Grundgehalt von knapp 1100 Euro brutto und eine Funktionszulage von 270 Euro gezahlt. Nach dem Betriebsübergang handelte der neue Arbeitgeber im Juli 2004 eine Absenkung des Monatsgehalts um mehr als 300 Euro auf das Tarifniveau von 1041 Euro brutto aus. Als Ausgleich erhielt die Frau eine Einmalzahlung von 3900 Euro. Nach Ansicht der Frau war diese Regelung unwirksam. Vor einem Arbeitsgericht hatte sie zunächst Recht erhalten, in den höheren Instanzen konnte sie sich nicht durchsetzen.