Bonn (dpa/tmn) – Lehrstellensuchende dürfen mehreren Arbeitgebern eine Zusage machen. Es kann sogar vorkommen, dass sie bei mehr als einer Firma einen Vertrag unterzeichnen. Der Arbeitgeber, dem abgesagt wird, hat dagegen rechtlich nichts in der Hand.
Wie der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn berichtet, könnte der Bewerber noch vor Beginn der Ausbildung wieder kündigen und zu dem anderen Ausbildungsbetrieb gehen, den er vorzieht. Das gilt auch dann, wenn er bereits seine Lohnsteuerkarte abgegeben hat. Denn es ist sein Recht, diese zurückzufordern. In den meisten Fällen steigere es allerdings die «Vertragstreue», wenn der neue Mitarbeiter die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber schon ausgehändigt hat.