Saarbrücken (dpa/tmn) – Wer sich in Frankreich auf eine Stelle bewirbt, muss seinen Unterlagen oft ein handgeschriebenes Anschreiben beilegen. Das werde in 50 Prozent der Stellenangebote verlangt.
Darauf weist die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken hin. Deutsche Bewerber seien das zwar oft nicht gewohnt, aber für französische Personalchefs sei die Handschrift häufig wichtig, um sich ein Bild vom Bewerber zu machen. Dieser sollte daher probieren, so locker wie möglich zu schreiben, schnörkelige Schönschrift vermeiden und gleichzeitig seine Handschrift nicht zu stark verstellen.
Auch nachdem der berufliche Start in Frankreich geglückt ist, muss noch einiges beachtet werden. Deutsche, die in Frankreich arbeiten und dauerhaft dort wohnen, unterliegen in der Regel dem französischen Steuersystem. Die Lohnsteuer wird den Angaben zufolge aber nicht monatlich vom Gehalt abgezogen. Die Arbeitnehmer müssten bis Februar eine Einkommenssteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr abgeben. Die Summe könne jedoch auch in Form von Anzahlungen gezahlt werden. Dann sei der komplette Betrag für das Jahr nicht auf einmal fällig.
Weitere Tipps für Deutsche, die in Frankreich arbeiten möchten, stehen in der Broschüre «Eine fabelhafte Welt – Wegweiser ins benachbarte Frankreich – Arbeiten und Leben in Frankreich». Der Ratgeber ist kostenlos erhältlich bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken, Telefon: 0681/84 90, E-Mail: [email protected].