Beitragsfreie Beschäftigungen für Studenten

Berlin (dpa/tmn) – Nicht nur als «Minijobber» mit maximal 400 Euro Verdienst im Monat können Studierende arbeiten, ohne Abgaben zahlen zu müssen. Auch die sogenannten Aushilfsjobs sind versicherungsfrei, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Diese Beschäftigungen sind auf zwei Kalendermonate oder 50 Arbeitstage pro Jahr befristet. Die Höhe des Verdienstes und die tägliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.

Werden die zwei Monate beziehungsweise 50 Tage überschritten, müssen wie bei regulär Beschäftigten 19,9 Prozent des Verdienstes als Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Davon tragen der Student und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Auch bei einem von vornherein nicht befristeten Job, bei dem der Student mehr als 400 Euro pro Monat verdient, wird der volle Beitrag fällig.

Liegt der Verdienst bei einem solchen Job allerdings in der sogenannten Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro pro Monat, muss der Student nur einen verringerten Anteil am Rentenversicherungsbeitrag übernehmen – und der Arbeitgeber einen entsprechend höheren. Der genaue Betrag hängt dabei vom Verdienst ab.

Informationen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Telefon: 0800/10 00 48 00