Berlin (dpa) – Das Berufsrecht der Steuerberater in Deutschland wird modernisiert und gelockert. Nach Jahre langen Beratungen billigte der Bundestag am Donnerstag (24. Janaur) in Berlin mehrheitlich eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes.
Danach können Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine Bürogemeinschaft bilden. Steuerberatungsgesellschaften sollen sich zudem die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können.
Ferner sollen sogenannte Syndikus-Steuerberater zugelassen werden, die neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Diese Angestelltentätigkeit soll aber auf Steuerberatungen beschränkt bleiben. Die steuerliche Beratung des eigenen Arbeitgebers ist nicht zulässig.
Mit dem Gesetz werden zugleich EU-Vorgaben zur Berufsqualifizierung umgesetzt. Der staatliche Charakter der Steuerberaterprüfung soll erhalten bleiben, Länder können ihren Verwaltungsaufwand nach Darstellung der Koalition dennoch senken.
Mit der Neuregelung werden auch die Einkunftsgrenzen für die Zulässigkeit der kostengünstigen Beratungen von Arbeitnehmern durch Lohnsteuerhilfevereine angehoben. Diese dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur begrenzte Hilfe leisten. Bisher ist es Lohnsteuerhilfevereinen erlaubt, Arbeitnehmer in Steuersachen zu beraten, wenn deren Einkünfte aus anderer als nichtselbstständiger Arbeit 9000 Euro (bei Einzelveranlagung) nicht übersteigen. Künftig liegt diese Grenze bei 13 000 Euro.