Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Ein Arbeitgeber haftet nicht für den tödlichen Unfall eines betrunkenen Mitarbeiters während einer Betriebsfeier, er muss der Witwe keinen Schadensersatz zahlen. Das hat das Hessischen Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main entschieden.
Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt, war in dem Fall (Az.: 17 U 11/07) ein Mitarbeiter während einer Betriebsfeier von einem Boot vor Malta ins Meer gefallen und ertrunken. Bei der Autopsie des Verunglückten wurde ein Blutalkoholgehalt von 2,99 Promille nachgewiesen. Die Witwe forderte Schadensersatz. Sie machte geltend, die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot seien unzureichend gewesen. Das OLG wies die Forderungen als offensichtlich unbegründet zurück. Der beklagte Arbeitgeber habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die Teilnehmer der Betriebsfeier seien für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich gewesen. Da der Ehemann der Klägerin nicht auffällig geworden sei, könne dem Arbeitgeber nicht vorgeworfen werden, ihn nicht an weiterem Alkoholkonsum gehindert zu haben.
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