Betriebsrat kann vom Arbeitgeber PC verlangen

Köln/Berlin (dpa/tmn) – Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, einen PC samt Zubehör und Software zur Verfügung zu stellen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 7 TaBV 25/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.

Insbesondere gilt dies dann, wenn die Ansprechpartner des Betriebsrates auf Arbeitgeberseite auf Büros mit vollständiger EDV zurückgreifen können. Der siebenköpfige Betriebsrat einer Drogeriemarktkette mit 30 Filialen wollte einen PC für Schreibarbeiten und für die Datenauswertung zur Verfügung gestellt bekommen. Der Arbeitgeber lehnte das ab.

Die Arbeitsrichter verpflichteten die Filialkette jedoch, einen PC zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat müsse im großen Umfang Schriftstücke erstellen, was ohne einen PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nehme. Auch sei eine Auswertung der Überstunden, die über einen längeren Zeitraum geleistet würden, nur mit Hilfe eines Computers mit vertretbarem Zeitaufwand zu leisten.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805 / 18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)