Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn für Krankenpflegeschüler

Erfurt (dpa) – Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat einen Mindestlohn für Krankenpflegeschüler festgelegt. Eine angemessene Ausbildungsvergütung dürfe das Tarifniveau nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten, heißt es in einem Urteil (9 AZR 1091/06).

Das Gericht gab damit der Klage einer Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Schleswig-Holstein recht, die nur knapp 65 Prozent des Tariflohns verdiente. Der Unterschiedsbetrag belief sich auf monatlich 230 Euro brutto, die nun nachgezahlt werden müssen.

Die Krankenhausverwaltung hatte das niedrige Gehalt unter anderem mit der Budgetierung bei der Krankenhausfinanzierung gerechtfertigt. Dieses Argument wies das Gericht zurück. Eine angemessene Ausbildungsvergütung richte sich nicht nach der Höhe des Budgets, sondern im Budget müsse ein angemessenes Gehalt eingeplant werden. Das Krankenhaus dürfe nur dann weniger als 20 Prozent des Tariflohnes zahlen, wenn es Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Personengruppen schaffe.