Berlin (dpa/tmn) – Werden Familienmitglieder zur betrieblichen Weihnachtsfeier mitgenommen, besteht für sie kein gesetzlicher Unfallschutz. «Angehörige oder Freunde sind nur versichert, wenn sie ebenfalls bei dem Unternehmen beschäftigt sind».
Das sagte Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Berlin. Wurde ein Unfall jedoch durch Versäumnisse des Unternehmens – wie mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen – verursacht, greift nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin die betriebliche Haftpflicht.