Falsche Berufsangabe kann Versicherungsschutz kosten

Hamm/München (dpa/tmn) – Eine falsche Berufsangabe im Versicherungsantrag kann den Schutz gegen Berufsunfähigkeit kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Insbesondere bei bewusst wahrheitswidrigen Angaben geht der Schutz verloren. Denn die darin liegende arglistige Täuschung berechtige die Versicherung zur Anfechtung des Vertrags (Az.: 20 U 138/06). Das Gericht wies in dem Fall die Klage eines Häftlings ab. Der Mann hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und im Formular als Beruf «Hausmann» angegeben. Als die Versicherung erfuhr, dass er zu dieser Zeit inhaftiert war, erklärte sie die Anfechtung des Vertrages. Die Richter gaben dem Unternehmen Recht. Dem Kläger sei bewusst gewesen, dass die Versicherung den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage nicht abgeschlossen hätte. Denn ein Häftling übe keinen Beruf aus und sei daher nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht versicherungsfähig.