Fernlehrgang: Kündigung zwei Wochen nach Beginn möglich

Köln (dpa/tmn) – Ein Fernlehrgang kann auch nach Vertragsabschluss und Zusendung des ersten Lehrmaterials noch gekündigt werden. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der ersten Lieferung den Vertrag widerrufen.

Bevor sich Verbraucher für einen Fernlehrgang entscheiden, sollten sie die Kurse verschiedener Anbieter anhand von Prospekten oder einer Probelektion vergleichen, erklärt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Dabei sollten sie auf eine Staatliche Zulassung achten.

Informationen: «Ratgeber für Fernunterricht» kostenlos erhältlich bei der ZFU, Telefon: 0221/921 20 70.