Hamburg (dpa/tmn) – Arbeitnehmer müssen ihrem Chef ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie wegen einer Erkrankung fehlen – das gilt auch über die sechswöchige Lohnfortzahlungsfrist hinaus.
«Viele glauben, dass sie danach keine Krankmeldung mehr vorzeigen müssen. Diese Verpflichtung besteht aber durchaus», sagt Rechtsanwalt Stefan Lunk, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Der Arbeitgeber könne daher auch nach dem Ende der Frist eine Bescheinigung darüber verlangen, wie lange jemand noch arbeitsunfähig sein wird. «Er muss ja wissen, was langfristig aus dem Arbeitsplatz wird», sagt Lunk. Kommen Angestellte dem nicht nach, drohe ihnen eine Abmahnung und im wiederholten Fall die Kündigung.