Düsseldorf (dpa/tmn) – Melden Eltern ihre Kinder zum Nachhilfeunterricht an, sollte zunächst nur ein kurzer Zeitraum vereinbart werden. Angemessen sei ein Zeitraum von höchstens zwei Monaten, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Sind die Eltern mit dem Unterricht nicht zufrieden, könnten sie das Institut oder den privaten Nachhilfelehrer noch rechtzeitig wechseln. Erfahrungsgemäß steige die Nachfrage nach professioneller Nachhilfe gerade im Januar, wenn die Zeugnisse für das erste Halbjahr verteilt werden, stark an.
Bevor aber überhaupt eine Nachhilfe organisiert wird, sollte mit dem zuständigen Lehrer in der Schule genau geklärt werden, wo die Defizite des Kindes liegen. Hat der Nachwuchs Schwächen in Lesen, Schreiben oder Rechnen, benötige er eine spezielle Förderung. Nachhilfe reiche hier nicht aus, warnen die Verbraucherschützer. Die großen Institute verlangten im Jahr 2006 laut Stiftung Warentest für zwei wöchentliche Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten zwischen 99 und 146 Euro im Monat. Privatlehrer berechneten zwischen 5 und 25 Euro pro Unterrichtseinheit.
Ob private Nachhilfe oder ein gewerbliches Institut – vorab sollte immer eine Probestunde vereinbart werden. Denn neben der Qualifikation des Lehrers kommt es darauf an, dass sich der Schüler wohlfühlt. Ohne Motivation könne sich der nötige Lernerfolg nicht einstellen. Bei professionellen Nachhilfeinstituten sollte darauf geachtet werden, wie die Lerngruppen zusammengesetzt sind und in welchen Räumlichkeiten der Unterricht abgehalten wird. Die Lerngruppe sollte den Angaben zufolge nicht mehr als fünf Schüler umfassen.