Nachtschicht begünstigt Unterforderung im Job

Dresden (dpa/tmn) – Unterforderung am Arbeitsplatz kann Experten zufolge auf Dauer zu psychosomatischen Beschwerden führen. Besonders hoch ist die Gefahr bei Arbeiten, die nachts ausgeführt werden.

«In der Zeit zwischen 2.00 und 3.00 Uhr morgens sind Menschen besonders anfällig für das Erleben von Monotonie», sagte Gabi Richter von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dresden. Die Nacht-Arbeiter werden besonders schnell müde, wenn ihre Tätigkeit von lauten und eintönigen Maschinengeräuschen begleitet wird. Bisher wurde Unterforderung vor allem mit Dienstleistungsberufen in Verbindung gebracht.

Einsetzende Müdigkeit ist bei manchen Tätigkeiten ein Sicherheitsrisiko: «Betroffene haben oft keine Kraft mehr, richtig zu reagieren», erklärt Psychologin Richter. Ein Tätigkeitswechsel vertreibt die Müdigkeit. Dabei zeigt sich der Unterschied zwischen normaler Müdigkeit und Müdigkeit, die durch Monotonie ausgelöst wird: «Normaler Müdigkeit kann man nur durch Erholung entgegenwirken.»

Die Expertin vermeidet das Wort «Boreout», das neuerdings oft für Unterforderung am Arbeitsplatz verwendet wird: «Der Begriff ist wissenschaftlich nicht bestätigt.» Besser sei es, von psychischer Unterforderung zu sprechen. Diese tritt nicht nur bei eintöniger Arbeit auf. Sie äußere sich auch qualitativ, erklärt Richter. Das geschieht, wenn die Fähigkeiten eines Arbeitnehmers wesentlich größer sind als die Anforderungen, die an ihn gestellt werden. Auslöser einer solchen Unterforderung sind in vielen Fällen Reorganisationsmaßnahmen im Unternehmen.

Menschen, die im Job chronisch unterfordert sind, wirken oft gereizt, verärgert und unzufrieden. Dem Arbeitgeber fallen sie zum Beispiel durch hohe Fehlzeiten auf. Diese Symptome machen es aber schwer, psychische Unterforderung eindeutig zu erkennen. Denn Müdigkeit und Gereiztheit können auch Anzeichen von Überforderung sein. «Ob es sich um eine Über- oder Unterforderung handelt, lässt sich oft nur schwer unterscheiden», erläutert Richter.