Neue BAföG-Regeln: Höhere Sätze und mehr Berechtigte

Berlin (dpa/tmn) – Mehr Studierende bekommen künftig BAföG. Zum 1. August treten die im Herbst 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Kraft, teilt das Deutsche Studentenwerk in Berlin mit.

Durch die Erhöhung der Elternfreibeträge erhielten mehr Studierende BAföG. Außerdem steige der Förderungshöchstbetrag von 585 Euro auf 643 Euro im Monat. Künftig werden 400-Euro-Jobs von Studierenden nicht mehr beim BAföG gegengerechnet. Für Neuanträge gelten die Änderungen sofort, für laufende Förderungen vom Wintersemester 2008/2009 an.

Bereits seit Jahresbeginn können Studierende das BAföG schon vom ersten Semester an für ein Studium in einem EU-Staat und in der Schweiz mitnehmen. Eine BAföG-Förderung ist zudem auch für Praktika außerhalb Europas möglich, so das Studentenwerk. Dafür entfalle der BAföG-Auslandszuschlag bei Auslandspraktika. Studierende Eltern erhalten auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro im Monat für das erste und 85 Euro im Monat für jedes weitere Kind.

Alle Neuerungen der 22. BAföG-Novelle stehen im Internet unter «studentenwerke.de». Das Studentenwerk rät Studierenden zudem, sich bei der örtlichen BAföG-Stelle beraten und eine Probeberechnung vornehmen zu lassen.