Berlin (dpa/tmn) – Bei den Olympischen Spielen (8. bis 24. August) werden viele Entscheidungen tagsüber fallen. Das gilt zumindest für Sportfans, die von Deutschland aus mitfiebern.
Wer sich vom Arbeitsplatz aus über das Netz auf dem neuesten Stand halten will, darf das tun, wenn es der Arbeitgeber nicht eindeutig verboten hat – er darf es aber nicht übertreiben. Darauf macht Roland Gross, Rechtsanwalt aus Leipzig und Experte für Arbeitsrecht, aufmerksam.
Wer für den Olympia-Ergebnischeck mehr als nur kurze Pause macht und dadurch Arbeitszeit verschwendet, riskiert möglicherweise seinen Job. Eigentlich muss der Arbeitgeber in solchen Fällen zwar zunächst eine Abmahnung erteilen, so Gross, Mitglied im Arbeitsrechtsausschuss beim Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wird das private Surfen aber exzessiv betrieben, könne der Chef sofort eine fristgerechte oder sogar fristlose Kündigung aussprechen.
Laut dem Branchenverband Bitkom in Berlin nutzen 30 Prozent der Deutschen das Internet während der Arbeitszeit auch privat – eben zum Beispiel, um wie jetzt während Olympia nach aktuellen Nachrichten zu suchen. Aber selbst bei solchen Großereignissen müssen Angestellte darauf achten, dass «die Ablenkung von der Arbeit nicht zu groß ist», so der Rechtsanwalt. «Für eine gute Arbeitsatmosphäre ist es in jedem Fall das Beste, mit dem Arbeitgeber über Regelungen zum privaten Surfen zu sprechen».