Bonn (dpa/tmn) – Bekommt ein Mitarbeiter von seiner Firma zu Unrecht ein schlechtes Arbeitszeugnis, muss er das auch beweisen können. Nur wenn er belegen kann, dass er tatsächlich bessere Arbeitsleistungen erbracht hat, habe er einen Anspruch auf Berichtigung.
Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Der Arbeitgeber sei bei der Bewertung seiner Angestellten zur Wahrheit verpflichtet und dürfe die tatsächliche Arbeitsleistung nicht beschönigen. Das Zeugnis müsse allerdings wohlwollend formuliert werden.