Schlüpfrige Komplimente: Kündigung möglich

Frankfurt/Main (dpa) – Wer seinen Kolleginnen schlüpfrige Komplimente macht, riskiert seinen Arbeitsplatz. Dies ergab sich aus einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, in dem ein fristlos gekündigter Reiniger auf seinen Arbeitsplatz verzichtete.

In einem Vergleich erklärte sich das beklagte Krankenhaus jedoch zur Zahlung einer Abfindung bereit. Der Arbeitnehmer hatte an einem warmen Sommertag einer leicht bekleideten Kollegin gesagt, sie sehe «sexy aus» und sei eine «Sexy-Frau». Die Angesprochene beschwerte sich beim Betriebsrat, der einer fristlosen Kündigung zustimmte. Bereits einige Tage zuvor hatte der Reiniger die Kollegin gefragt, wie oft sie «es» denn mache. Er habe mit seiner eigenen Frau pro Nacht mehrfach Geschlechtsverkehr.

Sollte dies wirklich so gesagt worden sein, wäre die Grenze des Zumutbaren überschritten, sagte der Gerichtsvorsitzende. Zudem sei der Arbeitnehmer bereits im Vorfeld wegen ähnlicher Sprüche abgemahnt worden.