Stellenanzeigen dürfen keine Altersgrenzen enthalten

Bonn (dpa/tmn) – Die Angabe von Altersgrenzen in Stellenanzeigen ist nicht erlaubt. Firmen dürfen beispielsweise nicht ausdrücklich nach Mitarbeitern «nicht älter als 40 Jahre» suchen.

Die Altersangabe gilt als diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin. Das gilt dabei nicht nur für konkrete Altersangaben, sondern auch für Formulierungen wie «Unser junges Team sucht Nachwuchs». Auch dies könnte diskriminierend wirken und so verstanden werden, als sollten ältere Bewerber von vorneherein nicht angesprochen werden.

Von Bewerbern dürfen inzwischen auch keine Fotos mehr verlangt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht anhand der Fotos nach Abstammung, Alter oder Religion des Bewerbers ausgewählt wird. Entsprechend darf auch in Stellenanzeigen nicht wie früher üblich um «aussagekräftige» Fotos gebeten werden, erklärt der Fachverlag. Anzeigen müssen außerdem strikt geschlechtsneutral sein. Für eine Stelle gezielt einen Mann einstellen zu wollen, könnte in diesem Fall Schadensersatzforderungen weiblicher Bewerber begründen.