Tagesmütter müssen sich künftig sozial- und krankenversichern

Krefeld (dpa/tmn) – Tagesmütter und -väter müssen sich zum 1. Januar auf grundlegende Änderungen einstellen, wenn sie einen Teil ihrer Einkünfte vom Jugendamt erhalten. Darauf weist der Bundesverband für Kindertagespflege in Krefeld hin.

Nach einem Beschluss der Finanzbehörden müssen sie ihre Einnahmen ab 2008 erstmals versteuern. Daraus folge in der Regel auch die Pflicht, selbst eine Kranken- oder Rentenversicherung abzuschließen. In diesen Tagen erhalten zahlreiche Betroffene entsprechende Post von den Behörden.

Zwar hoffe der Verband immer noch, dass es zu einer Änderung der politisch umstrittenen Besteuerung kommt, sagte Geschäftsführer Klaus-Dieter Zühlke. In jedem Fall sollten sich die Betroffenen aber mit ihrer Krankenkasse und der Rentenversicherung in Verbindung setzen. «Man muss das dann einfach mal durchrechnen», sagte Zühlke. In der Regel sei die Neuregelung mit Einkommensverlusten verbunden.

Bislang waren Beihilfen für vom Jugendamt vermittelte und mitbezahlte Tagesmütter und -väter steuerfrei, wenn nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Das Bundesfinanzministerium will sie jetzt besteuern, um sie privat bezahlten Tagesmüttern gleichzustellen: Sie müssen schon ihre Einnahmen versteuern. Zum Ausgleich wird aber die Betriebskostenpauschale erhöht: Jede Tagesmutter soll künftig pro ganztags betreutem Kind monatlich 300 Euro von der Steuer absetzen können, bei fünf betreuten Kindern also maximal 18 000 Euro im Jahr.

Das Problem ist laut Zühlke jedoch weniger die Besteuerung, sondern die damit verbundene Sozialversicherungspflicht. Nach Berechnungen des Verbandes verdient eine Tagesmutter, die fünf Kinder für jeweils 20 Wochenstunden betreut, künftig statt 446 Euro nur noch 225 Euro im Monat. Betreut sie die fünf Kinder ganztags, sinken ihre Nettoeinnahmen von 846 Euro auf 578 Euro.